Scheidung ohne in die Türkei reisen zu müssen
Auch wenn Sie sich im Ausland befinden, müssen Sie nicht in die Türkei reisen und an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, sofern Sie einen Anwalt haben. Ihr Anwalt übernimmt in Ihrem Namen alle erforderlichen Schritte sowohl für einvernehmliche als auch für streitige Scheidungsverfahren. Es genügt, wenn Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht mit Ihrem Foto übersenden.
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile (Tenfiz)
Damit im Ausland ergangene Scheidungsurteile von türkischen Staatsbürgern, die mit einem Türken oder einem Ausländer verheiratet sind, in der Türkei gültig werden, muss eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage (Tanıma ve Tenfiz) eingereicht werden.
Selbst wenn die Parteien im Ausland rechtskräftig geschieden sind, gelten sie in der Türkei weiterhin als verheiratet, solange keine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage abgeschlossen ist. Diese Situation führt zu Schwierigkeiten bei einer erneuten Heirat und bedeutet, dass sie sich weiterhin gesetzlich gegenseitig beerben.
Da Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sehr technisch sind, können sie Jahre dauern, wenn sie mit falschen/fehlenden Dokumenten oder falschen Verfahren eingereicht werden. Daher sollte jeder, der seine Scheidungsentscheidung so schnell wie möglich anerkennen und in das Melderegister eintragen lassen möchte, den Prozess unbedingt mit einem Fachsekretär durchführen.
Wie stelle ich meinem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht aus?
Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie beim türkischen Konsulat oder einem örtlichen Notar in Ihrem Aufenthaltsland eine Anwaltsvollmacht mit Ihrem Foto und der Ermächtigung zur Anerkennung/Vollstreckung ausstellen lassen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Konsulat aufzusuchen, empfehlen wir Ihnen, die Vollmacht dort anstelle eines Notars auszustellen. Da die beim Konsulat ausgestellte Vollmacht auf Türkisch ist, müssen Sie später keine Übersetzungskosten zahlen.
Vollmachten, die von ausländischen Notaren ausgestellt wurden, müssen ins Türkische übersetzt und mit einer „Apostille“ (Überbeglaubigung) der zuständigen Behörde versehen werden.
* Wenn Sie sich in der Türkei befinden, können Sie diese Vollmacht bei jedem Notar ausstellen lassen.
Lassen Sie uns Ihren Anerkennungsprozess starten
Die Anwaltskanzlei Korkut in Kocaeli Izmit bietet ihren Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung und Beratungsdienste für die Anerkennung, Eintragung ins Zivilregister und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile.
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